Die Finanzverwaltung gibt das Protokoll vom 19. Februar 2021 zur Änderung des Abkommens vom 18. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen bekannt.
Das am 19. Februar 2021 unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und in Zypern sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Das Änderungsprotokoll setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts sowie den sogenannten „Authorized OECD Approach“ im bilateralen Verhältnis zu Zypern um.
Quelle: BMF online vom 23. Februar 2021
Download:
Das Änderungsprotokoll ist auf einer aktuellen Webseite des BMF abrufbar. Klicken Sie bitte hier: